Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung (UeO) Bahnhofstrasse 14 (Parzelle 66)
Überbauungsordnung Bahnhofstrasse 14
Auf der Grundlage der Massnahme S00 Siedlungsentwicklung nach innen (SEin) im Richtplan Ortsentwicklung wurde für das Gebiet südlich der Bahnhofstrasse ein Richtplan ausgearbeitet, welcher das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 04.10.2023 genehmigte. Gestützt darauf wurde für die Parzelle Nr. 66, Bahnhofstrasse 14, als Grundlage für die Realisierung des Bauprojektes für den Neubau eines Gewerbe- und Wohngebäudes der IMMO-GANTRISCH AG eine Überbauungsordnung erarbeitet. Diese bringt der Gemeinderat in der Zeit vom 21.05. bis 19.06.2026 zur öffentlichen Mitwirkung. Innert der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Diese sind an die Bauverwaltung, Bahnhofstrasse 1, 3125 Toffen, zu Handen des Gemeinderates zu richten. Es wird auf die Publikation im amtlichen Anzeiger verwiesen.
Dokumente
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| 260511_Publikation Mitwirkung (PDF, 8 kB) | Download | 0 | 260511_Publikation Mitwirkung |
| 260511_UeP_Mitwirkung-Vorprüfung (PDF, 324 kB) | Download | 1 | 260511_UeP_Mitwirkung-Vorprüfung |
| 260511_EB_Mitwirkung_Vorprüfung (PDF, 3.6 MB) | Download | 2 | 260511_EB_Mitwirkung_Vorprüfung |
| 260511_Überbauungsvorschriften_Mitwirkung_Vorprüfung (PDF, 326 kB) | Download | 3 | 260511_Überbauungsvorschriften_Mitwirkung_Vorprüfung |