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Tempo 30 oder 50?

Geschwindigkeitsregime Tempo 30 oder Tempo 50
Das BGK ist so ausgelegt, dass sowohl wie bis anhin Tempo 50 gilt oder auch Tempo 30 signalisiert werden kann.

Das kommunale Sanierungsprojekt Bahnhofstasse mit Umgestaltung des Strassenraumes wurde von Anfang an so konzipiert, dass das Tempo-Regime unabhängig gewählt werden kann.

Es funktionieren also sowohl das Beibehalten von Tempo 50 wie auch die Einführung einer Tempo-30-Zone.

Das Moratorium im Kanton Bern zum Tempo 30 wurde inzwischen wieder aufgehoben.

Die Einführung von Tempo 30 setzt eine Zustimmungsverfügung des OIK II Tiefbauamt Kanton Bern voraus.

Betreffend Temporegime auf der Bahnhofstrasse wird der Gemeinderat im Rahmen der Ausführungsplanung entscheiden.

Eine Information dazu erfolgt zu gegebener Zeit.

 

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