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Trinkwasserversorgung

Die Bauverwaltung ist zuständig für den Bau und Unterhalt der öffentlichen Wasserversorgungs- und die Brandschutzanlagen sowie deren Betrieb. Sie gewährleistet Sicherheit und Qualität des unverzichtbaren, wichtigsten Lebensmittels.

Das Wasser in Toffen stammt von den zwei Quellen Sygart und Breitlohn sowie aus dem Grundwasserpumpwerk. Es wird über die beiden Reservoire ins Wasserversorgungsnetz eingespiesen. Die bezogene Wassermenge wird in den Haushaltungen und Betrieben mit Wasserzählern gemessen. Die Verrechnung erfolgt durch eine Verbrauchsgebühr pro m3 und einer zusätzlichen jährlichen Wassergrundgebühr.

Trinkwasserqualität
Die Trinkwasserversorgung Toffen hat letztmals am 31. Oktober 2024 das Trinkwasser untersucht. Die Ergebnisse der einzelnen Proben entsprechen sowohl bakteriologisch als auch physikalisch und chemisch allesamt den gesetzlichen Anforderungen.

Gesamthärte:         34 - 39 französische Grade (°f), hart

Quelle Breitlohn: aktuell ausser Betrieb

Probe entnahmestellen

 

Reservoir Sygart

Reservoir Breitlohn Schulhaus Hang Max. Toleranzwerte
           
Gesamthärte   39,16 °f  38,98 °f 36,49 °f 50,0 °f
Chlorid (Cl)   9,10 mg/l 13,68 mg/l 9,41 mg/l 200,0 mg/l
Nitrat (NO3)   24,27 mg/l 24,86 mg/l 24,55 mg/l 40,0 mg/l
Sulfat (SO4)   12,69 mg/l 8,72 mg/l 12,74 mg/l 200,0 mg/l
Calcium   114.0 mg/l 110,0 mg/l 114,0 mg/l  
Magnesium   8,56 mg/l 11,4 mg/l 9,07 mg/l  

 

Tarife

jährliche Verbrauchsgebühr in Franken (exkl. MwSt.)
pro m3 Wasserverbrauch 1.50
jährliche Grundgebühr in Franken (exkl. MwSt.)
Einfamilienhaus 100.00
Zwei- oder Mehrfamilienhaus
(pro Wohnung)
80.00
Betrieb mit j. Verbrauch bis 499 m3 100.00
Betrieb mit j. Verbrauch bis 999 m3 140.00
Betrieb mit j. Verbrauch über 1'000 m3 180.00
einmalige Anschlussgebühren in Franken (exkl. MwSt.)
pro Loading Unit (LU) 150.00
Hydrantenlöschschutz pro m3 4.00


Wasserbezug ab Hydranten
Der Wasserbezug ab Hydranten ist gemäss Artikel 31 des Wasserversorgungsreglements Gemeinde Toffen untersagt:

  • "Jede Wasserentnahme ausser zu Löschzwecken ist untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Kommission."
  • "Die Hydranten und Schieber sind vor Beschädigungen zu schützen und müssen jederzeit zugänglich sein."


Gewässer- und Grundwasserschutz
Das kantonale Amt für Wasser und Abfall (AWA) ist der Ansprechpartner für Gewässerschutzfragen. Informationen finden Sie auf der Gewässerschutzkarte.

Erdwärme
Für den Entzug von Wärme aus Boden und Untergrund ist eine Gewässerschutzbewilligung des kantonalen Amtes für Wasser und Abfall (AWA) erforderlich. Hier finden Sie die nötigen Informationen und Hinweise zum Thema.

Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfachs
Der SVGW ist die Wissens-, Fach- und Netzwerkorganisation der Schweizer Gas- und Wasserversorgungen. Er trägt massgebend zur einwandfreien und nachhaltigen Versorgung mit Erdgas und Trinkwasser bei. Der SVGW vertritt seit 140 Jahren die Interessen seiner Gas- und Wasserversorger und erarbeitet zukunftsgerichtete Lösungen für gemeinsame Probleme seiner Mitgliedsunternehmen. Erfahren Sie mehr zur Wasserversorgung Toffen.

Zugehörige Objekte

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Bauverwaltung +41 (0)31 818 57 50 marc.lobsiger@toffen.ch
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