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Todesfall

Bei einem TodesfallExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu Hause ist sofort ein Arzt beizuziehen (Todesbescheinigung). Beim Aufenthalt in einem Heim/Spital erfolgt dies durch den Heim-/Spitalarzt.

Informieren Sie einen Bestattungsdienst Ihrer Wahl. Sie/er wird die weiteren Arbeiten übernehmen.

Die ärztliche Todesbescheinigung, die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sind beim

Zivilstandsamt Bern-Mittelland
Laupenstrasse 18a
3008 Bern
031 635 42 00
za.bm.zbd@be.ch

einzureichen. Das Zivilstandsamt stellt die Anmeldebestätigung eines Todesfalles aus.

Wünschen Sie eine kirchliche Abdankung, nehmen Sie bitte mit der Pfarrerin/dem Pfarrer Kontakt auf.

Gestützt auf übergeordnetes Recht ist innert sieben Tagen nach dem Tod durch die Gemeinde ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeindeschreiberin/beim Gemeindeschreiber (031 818 57 51). Das kommunale Merkblatt gibt Ihnen umfassende Auskunft. 

Zugehörige Objekte

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Merkblatt Siegelungswesen (PDF, 141 kB) Download 1 Merkblatt Siegelungswesen
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Gemeindeschreiberei +41 (0)31 818 57 57 info@toffen.ch
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