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Todesfall

Bei einem TodesfallExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu Hause ist sofort ein Arzt beizuziehen (Todesbescheinigung). Beim Aufenthalt in einem Heim/Spital erfolgt dies durch den Heim-/Spitalarzt.

Informieren Sie einen Bestattungsdienst Ihrer Wahl. Sie/er wird die weiteren Arbeiten übernehmen.

Innerhalb von 2 Tagen (Todestag nicht eingerechnet) müssen die nächsten Angehörigen oder der Bestatter den Todesfall beim zuständigen Zivilstandsamtes des Sterbeortes melden. Ist der Tod in einem Spital oder Alters- und Pflegeheim eingetreten, meldet diese Institution den Todesfall direkt dem Zivilstandsamt.

Folgende Unterlagen sind für das Zivilstandsamt bereit zu halten:

  • Todesbescheinigung des Arztes oder Spitals
  • Familienbüchlein oder Familienausweis (für verheiratete Personen)
  • ID/Pass
  • Ausländerausweis und Geburtsschein (für ausländische Personen)

Beim Tod von ortsansässigen ausländischen Staatsangehörigen ist der Todesfall zusätzlich dem zuständigen Konsulat oder der Botschaft des Heimatstaates zu melden.

Das Zivilstandsamt stellt die Anmeldebestätigung eines Todesfalles aus.

Wünschen Sie eine kirchliche Abdankung, nehmen Sie bitte mit der Pfarrerin/dem Pfarrer Kontakt auf.

Gestützt auf übergeordnetes Recht ist innert sieben Tagen nach dem Tod durch die Gemeinde ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeindeschreiberin/beim Gemeindeschreiber (031 818 57 51). Das kommunale Merkblatt gibt Ihnen umfassende Auskunft. 

Zugehörige Objekte

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Merkblatt Todesfall (PDF, 510 kB) Download 0 Merkblatt Todesfall
Merkblatt Siegelungswesen (PDF, 141 kB) Download 1 Merkblatt Siegelungswesen
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Gemeindeschreiberei +41 (0)31 818 57 57 info@toffen.ch
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