Heimatausweis
Ausstellung Heimatausweis (Interimsausweis)
Wer sich vorübergehend ausserhalb der Wohnsitzgemeinde aufhalten will, hat Anspruch auf einen Heimatausweis (Interimsausweis). Den Heimatausweis stellt die Gemeinde des Hauptwohnsitzes aus. Personen mit Heimatausweis müssen sich bei der Gemeinde des Nebenwohnsitzes innerhalb von 14 Tagen als Wochenaufenthalter anmelden und beim Wegzug wieder abmelden.
Verlängerung Heimatausweis (Interimsausweis)
Heimatausweise werden in der Regel für ein Jahr ausgestellt. In speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer ein Jahr übersteigen.
Preis
Fr. 20
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindeschreiberei | +41 (0)31 818 57 57 | info@toffen.ch |