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Geburt

Wird Ihr Kind in einem Spital geboren, meldet das Spital die Geburt direkt dem für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt. Dieses leitet die Geburtsmitteilung an die Einwohner- und Fremdenkontrolle des Wohnorts weiter.

Erfolgt die Geburt nicht in einem Spital, sind die Eltern verpflichtet, die Geburt innert drei Tagen dem Zivilstandsamt des Wohnorts zu melden (bei Wohnsitz in Toffen ist das Zivilstandsamt Bern-Mittelland zuständig).

Bitte teilen Sie in jedem Fall der Einwohner- und Fremdenkontrolle Toffen Name, Vorname, Konfession und Krankenkasse des neugeborenen Kindes mit.

Weitere Infos finden Sie auf der Website des Amts für Migration und Personenstand.

Zugehörige Objekte

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Gemeindeschreiberei +41 (0)31 818 57 57 info@toffen.ch
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