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Ausweis C, Aufrechterhaltung

Die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) erlischt durch Abmeldung oder wenn sich die Ausländerinnen und Ausländer während sechs Monaten tatsächlich im Ausland aufhalten. Stellen Sie vor Ablauf dieser sechs Monate das Begehren, kann die Niederlassungsbewilligung während maximal vier Jahren aufrechterhalten werden.

Für die Aufrechterhaltung müssen die Ausländerinnen und Ausländer vor Ablauf eines sechsmonatigen oder längeren Auslandaufenthalts bei der Fremdenkontrolle der Wohngemeinde ein persönlich verfasstes Gesuch einreichen. Der Migrationsdienst entscheidet über das Gesuch.

Wird über das Gesuch positiv entschieden, muss der Entscheid aufbewahrt werden. Bei einer späteren Anmeldung in der Schweiz ist der Entscheid vorzuweisen.

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