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Beglaubigung von Unterschriften

Vermehrt gelangen Bürgerinnen/Bürger mit dem Wunsch nach Beglaubigung einer Unterschrift auf einem Dokument an die Verwaltung (z. B. für Auszahlung von Pensionskassenguthaben).
Aufgrund der Gesetzgebung dürfen im Kanton Bern Unterschriften von Privatpersonen ausschliesslich durch eine bernische Notarin/einen bernischen Notar beglaubigt werden. Den Gemeindebehörden und den Gemeindeangestellten stehen im Kanton Bern keine Beglaubigungskompetenzen zu.

Sofern eine Unterschrift zu beglaubigen ist, wenden Sie sich bitte an eine Notarin/einen Notar Ihrer Wahl.

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