Meldung für Solar-/Photovoltaikanlage
Gemäss Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) müssen Solaranlagen, die nicht der Baubewilligungspflicht unterstehen, vor der Realisierung der zuständigen Behörde gemeldet werden. Es wird auf die kantonalen RichtlinienExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verwiesen.
Die Meldung ist über elektronisch über www.portal.ebau.apps.be.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einzureichen und elektronisch zu bearbeiten.
Informationen
- Datum
- 16. September 2026
Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bauverwaltung | +41 (0)31 818 57 50 | marc.lobsiger@toffen.ch |