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Meldung für Solar-/Photovoltaikanlage

Gemäss Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) müssen Solaranlagen, die nicht der Baubewilligungspflicht unterstehen, vor der Realisierung der zuständigen Behörde gemeldet werden.  Es wird auf die kantonalen RichtlinienExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verwiesen.

Die Meldung ist über elektronisch über www.portal.ebau.apps.be.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einzureichen und elektronisch zu bearbeiten.

Informationen

Datum
16. September 2026

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon
Name Telefon Kontakt
Bauverwaltung +41 (0)31 818 57 50 marc.lobsiger@toffen.ch
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