Tempo 30 oder 50?
Geschwindigkeitsregime – Tempo 30 oder Tempo 50
Das BGK ist so ausgelegt, dass sowohl wie bis anhin Tempo 50 gilt oder auch Tempo 30 signalisiert werden kann.
Ob die Bahnhofstrasse im Abschnitt gemäss Plan Tempo 30 oder auf der ganzen Länge gemäss Plan Tempo 50 weiterhin signalisiert wird, entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Ausführungsplanung.
Zur Festlegung der künftigen Fahrgeschwindigkeit war eigentlich eine Variantenabstimmung geplant. Dies ist jedoch aufgrund der geltenden rechtlichen Grundlagen – wie auch aufgrund des momentanen Moratoriums – nicht möglich. Der Gemeinderat prüft derzeit die Möglichkeiten, zu gegebener Zeit eine Konsultativabstimmung durchzuführen (beispielsweise bei den Ortsparteien und/oder anlässlich einer Gemeindeversammlung). Die vorgeschlagene Umgestaltung des Strassenraums funktioniert mit beiden Geschwindigkeiten.