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Gemeinderat

Nach Artikel 22 Gemeindeordnung führt der Gemeinderat die Gemeinde. Er plant und koordiniert ihre Tätigkeiten. Der Gemeinderat besteht mit seiner Präsidentin/seinem Präsidenten aus fünf Mitgliedern.

Der Gemeinderat beschliesst:
a über neue, einmalige Ausgaben bis CHF 100‘000.00 abschliessend
b über neue, einmalige Ausgaben über CHF 100‘000.00 bis CHF 200‘000.00 unter Referendumsvorbehalt
c über neue, einmalige Ausgaben über CHF 200‘000.00 bis CHF1‘000‘000.00 zuhanden der Gemeindeversammlung und
d über neue, einmalige Ausgaben über CHF 1‘000‘000.00 zuhanden der Urnenabstimmung.

Gebundene Ausgaben beschliesst der Gemeinderat abschliessend. Der Beschluss über einen gebundenen Verpflichtungskredit ist zu publizieren, wenn er die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt.

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