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Datenschutz

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Im Jahr 2026 treten gleich mehrere Gesetze und Verordnungen in Kraft, die Datenschutz und -sicherheit betreffen:

am 1. September: das totalrevidierte kantonale Datenschutzgesetz (KDSG),
am 1. September: die kantonale Datenschutzverordnung (KDSV),
am 1. November: das Gesetz über Informations- und Cybersicherheit (ICSG)
am 1. November: die Verordnung über Informations- und Datensicherheit (IDSV) sowie ausführende Weisungen

Datenschutz: Die Grundsätze bleiben
Auch wenn sich die Gesetzeslandschaft ändert, bleiben alle zentralen datenschutzrechtlichen Vorgaben und Pflichten weiterhin bestehen. Sie sind nun klarer geregelt und teils in andere Gesetze verschoben worden. Nach wie vor gilt das KDSG für sämtliche Kantons- und Gemeindebehörden sowie für Private, die öffentliche Aufgaben übernehmen (z. B. Spitäler oder besondere Volksschulen). Unverändert bleibt auch der Grundsatz: Jede Behörde, die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Personendaten bearbeitet oder bearbeiten lässt, ist für den Datenschutz selbst verantwortlich. Ausserdem trifft sie geeignete technische und organisatorische Massnahmen, um eine dem Risiko für die Betroffenen angemesse Datensicherheit zu gewährleisten.

Haben Sie Fragen? Gerne dürfen Sie sich wenden an:
Datenschutzaufsichtsstelle des Kantons Bern
Poststrasse 25
3072 Ostermundigen
Tel. +41 31 633 74 10

www.be.ch/de/start/ueber-uns/datenschutzaufsichtsstelle.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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