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Gewässer

Wasserentnahme aus Oberflächengewässern
Damit Fliessgewässer ihre natürliche Funktion erfüllen und die am Wasser bereits bestehenden Rechte sowie die Interessen der Unterlieger gewahrt werden können, braucht es unterhalb von Wasserentnahmen ausreichend Wasser in den Fluss- und Bachbetten – die sogenannte Dotierwassermenge.

Jede Wasserentnahme aus einem Oberflächengewässer bedarf:

  • bei zeitweiser Wasserentnahme ohne feste Einrichtung einer Bewilligung der Gemeinde gemäss Artikel 8 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG) sowie der Verordnung über Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern vom 20. März 1991 (VWO) oder
  • für jede weitergehende Nutzung einer Konzession des Kantons (Artikel 9 WNG).


Bitte entnehmen Sie weitere Informationen der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion. Bewilligungen für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern werden je nach Grösse des Fliessgewässers durch die Gemeinde oder das kantonale Amt für Wasser und Abfall (AWA) erteilt. Das Gesuch ist jedoch in jedem Fall bei der Bauverwaltung Toffen einzureichen.

Wasserbauverband Untere Gürbe-Müsche
Die Gemeinden Belp, Burgistein, Gelterfingen, Gurzelen, Kaufdorf, Kehrsatz, Kirchdorf, Kirchenthurnen, Lohnstorf, Mühledorf, Mühlethurnen, Noflen, Rümligen, Seftigen und Toffen bilden den Gemeindeverband «Wasserbauverband untere Gürbe und Müsche».

Der Verband erfüllt die Wasserbaupflicht gemäss der geltenden Wasserbaugesetzgebung und betreut auf dem Verbandsgebiet die Gürbe ab Burgistein bis Kehrsatz sowie die Müsche bis zum Einlauf in die Gürbe. Weitere Informationen unter: Wasserbauverband Untere Gürbe und Müsche.

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Bauverwaltung +41 (0)31 818 57 50 marc.lobsiger@toffen.ch
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