Wasserentnahme aus Oberflächengewässer
Damit Fliessgewässer ihre natürliche Funktion erfüllen und die am Wasser bereits bestehenden Rechte sowie die Interessen der Unterlieger gewahrt werden können, braucht es unterhalb von Wasserentnahmen ausreichend Wasser in den Fluss- und Bachbetten – die sogenannte Dotierwassermenge.
Jede Wasserentnahme aus einem Oberflächengewässer bedarf:
Bitte entnehmen Sie weitere Information dem kantonalen Merkblatt. Bewilligungen für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer werden je nach Grösse des Fliessgewässers durch die Gemeinde oder das kantonale Amt für Wasser und Abfall (AWA) erteilt. Das Gesuch ist jedoch in jedem Fall bei der Bauverwaltung Toffen einzureichen.
Wasserbauverband Untere Gürbe-Müsche
Die Gemeinden Belp, Burgistein, Gelterfingen, Gurzelen, Kaufdorf, Kehrsatz, Kirchdorf, Kirchenthurnen, Lohnstorf, Mühledorf, Mühlethurnen, Noflen, Rümligen, Seftigen und Toffen bilden den Gemeindeverband «Wasserbauverband untere Gürbe und Müsche».
Der Verband erfüllt die Wasserbaupflicht gemäss der geltenden Wasserbaugesetzgebung und betreut auf dem Verbandsgebiet die Gürbe ab Burgistein bis Kehrsatz sowie die Müsche bis zum Einlauf in die Gürbe. Weitere Informationen unter: https://www.guerbe-muesche.ch/de/home
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