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Tempo 30 oder 50?

Geschwindigkeitsregime Tempo 30 oder Tempo 50
Das BGK ist so ausgelegt, dass sowohl wie bis anhin Tempo 50 gilt oder auch Tempo 30 signalisiert werden kann.

Sachlage

Die eidgenössischen Räte haben 2023 bzw. 2024 der Motion von Nationalrat Peter Schilliger (FDP) "Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern" zugestimmt.

Die Motion will im Strassenverkehrsgesetz die verschiedenen Funktionen des Strassennetzes regeln und festhalten, dass innerorts auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich Tempo 50 gilt, während auf siedlungsorientierten Strassen Tempo 30 angeordnet werden darf. Der politische Wille und der entsprechende Entscheid des eidgenössischen Parlamentes und des Bundesrates ist klar.

Bis zur Inkraftsetzung des nun zu revidierenden Eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes sollen keine neuen Tempo-30-Zonen auf verkehrsorientierten Strassen geplant und eingeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass diese womöglich dem Sinn eines künftigen revidierten Strassenverkehrsgesetzes widersprechen.

Im Kanton Bern reichte am 29. Mai 2024 Grossrat Samuel Krähenbühl (SVP) eine Motion in derselben Angelegenheit ein. Dieser wurde zugestimmt. Bis zur Inkraftsetzung des nun zu revidierenden Eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes ist auch der Regierungsrat der Meinung, dass auf verkehrsorientierten Strassen im Kanton Bern keine neuen Tempo-30-Zonen geplant und eingeführt werden sollen.

Einfluss auf das "Sanierungsprojekt Bahnhofstasse mit Umgestaltung des Strassenraumes"

Abklärungen beim zuständigen Oberingenieurkreis OIK II (Tiefbauamt des Kantons Bern) ergaben, dass es sich bei der Bahnhofstrasse um eine verkehrsorientierte Strasse handelt. Somit kann bis zur Inkraftsetzung des revidierten Eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes keine Tempo-30-Zone eingeführt werden.

Weiteres Vorgehen

Das kommunale Sanierungsprojekt Bahnhofstasse mit Umgestaltung des Strassenraumes wurde von Anfang an so konzipiert, dass das Tempo-Regime unabhängig gewählt werden kann.

Es funktionieren also sowohl das Beibehalten von Tempo 50 wie auch die Einführung einer Tempo-30-Zone.

Auf Grund des Moratoriums ist nun der Entscheidungsprozess zum Tempo-Regime vorerst gestoppt – nicht jedoch das "Sanierungsprojekt Bahnhofstasse mit Umgestaltung des Strassenraumes".

Am Fahrplan zur Urnenabstimmung sowie der Orientierungsveranstaltung wird wie geplant festgehalten. Über die Tempofrage auf der Bahnhofstrasse entscheidet der Gemeinderat, sobald die Rechtslage klar ist. Als Grundlage zu seiner Entscheidungsfindung prüft der Gemeinderat die Möglichkeiten, zu gegebener Zeit eine Konsultativabstimmung über die Einführung einer Tempo-30-Zone durchzuführen (beispielsweise bei den Ortsparteien und/oder anlässlich einer Gemeindeversammlung).

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