Todesfall / Testamente
Todesfall
Bei einem Todesfall zu Hause ist sofort ein Arzt beizuziehen (Todesbescheinigung). Beim Aufenthalt in einem Heim/Spital erfolgt dies durch den Heim-/Spitalarzt.
Informieren Sie einen Bestattungsdienst Ihrer Wahl. Sie/er wird die weiteren Arbeiten übernehmen.
Die ärztliche Todesbescheinigung, die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sind beim Zivilstandsamt Kreis Bern-Mittelland (
za.mittelland@pom.be.ch), Laupenstrasse 18a, 3008 Bern (Tel. 031 635 42 00) einzureichen. Das Zivilstandsamt stellt die Anmeldebestätigung eines Todesfalles aus.
Wünschen Sie eine kirchliche Abdankung, nehmen Sie bitte mit der Pfarrerin/dem Pfarrer Kontakt auf.
Gestützt auf übergeordnetes Recht ist innert sieben Tagen nach dem Tod durch die Gemeinde ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeindeschreiberin/beim Gemeindeschreiber (Tel. 031 818 57 51).
Kosten
50 Franken
Testamente
Die letztwilligen Verfügungen (Testamente) können auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung deponiert werden. Die Herausgabe erfolgt nur gegen Rückgabe der Empfangsbestätigung.
Kosten
30 Franken