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Hundetaxe

Gestützt auf das kantonale Hundegesetz ist im Reglement öffentliche Sicherheit (RöS; Artikel 83) und im gemeinderätlichen Gebührentarif (Verordnung) die Hundetaxe geregelt.

Die Hundehaltenden sind verpflichtet, ihre Hunde zuerst bei der Gemeinde anzumelden und anschliessend über den Tierarzt in der Amicus-Datenbank eintragen zu lassen.
Bitte melden Sie Ihren Hund bei der Gemeinde ab, falls Sie diesen nicht mehr besitzen oder der Hund verstorben ist. Stichtag der jährlichen Verrechnung ist der 1. August.

Tarif
jährliche Gebühr von Fr. 90 (pro Hund)

Zugehörige Objekte

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Gemeindeschreiberei +41 (0)31 818 57 57 info@toffen.ch
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