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Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Wer einen öffentlichen Anlass durchführt und dabei die Gäste mit Speisen und Getränken bedient, benötigt eine gastgewerbliche Einzelbewilligung.

Jugendschutz
Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Es bedarf für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ein Jugendschutzkonzept.

Das Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung und einer allfälligen Überzeitbewilligung sind zusammen mit dem Jugendschutzkonzept spätestens 20 Tage vor dem Anlass der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Preis

Fr. 20

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