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Kinderbetreuung

Das Pflegekinderwesen befasst sich mit der Unterbringung unmündiger Personen ausserhalb des Elternhauses. Bei der Pflegekinderaufsicht wird unterschieden zwischen Familien- und Tagespflege.

Familienpflege
Von der Familienpflege spricht man, wenn bis maximal drei Kinder bis zur Beendigung der obligatorischen Schulzeit tags- und nachtsüber durch andere Personen als die leiblichen Eltern betreut werden. Die Familienpflege ist bewilligungspflichtig und findet in der Regel in einer Kleinfamilie statt. Bewilligungsbehörde ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Die Bewilligungspflicht gilt auch für Grosseltern oder andere Verwandte eines Pflegekinds.

Tagespflege
Die Tagespflege/Tagesplatzvermittlung erfolgt über
kibe plus AG
Könizbergstrasse 1
3097 Liebefeld
031 970 10 10
info@kibeplus.ch
kibe plus AG Tagesfamilien

Adoptivkinder sind nach der Aufnahme durch ihre zukünftigen Adoptiveltern während eines Jahres Pflegekinder im Sinne der Familienpflege und unterstehen damit der Pflegekinderaufsicht. Die Bewilligung für die Adoption eines Kindes muss vor Aufnahme bzw. Einreise des Kindes eingeholt werden. Für Abklärungen im Hinblick auf eine Adoption ist das kantonale Jugendamt zuständig.
Kantonales Jugendamt Adoption

 

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